Am 01.07.2021 wird die KfW Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einführen, die die bisherigen Förderprodukte der KfW ablösen werden.

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©Bildnachweis: shutterstock/Nicolette WollentinStart der BEG bei der KfW

Die Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" sind final ressortabgestimmt und gelten ab 01.01.2021.

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Ab dem 01.01.2021 ist für eine Förderung von BEG-Einzelmaßnahmen durch das BAFA sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude ein Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste notwendig.

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©Bildnachweis: shutterstock/Sfio CrachoBEG: Änderungen im Überblick

Die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" bündelt ab 2021 die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.

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©Bildnachweis: shutterstock_PolarpxNeue Bundesförderung für effiziente Gebäude (B