Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung sind zentrale Schritte, um in die Energiekosten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken und gleichzeitig unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll möglichst viele Menschen dabei unterstützen, diese Schritte zu ergreifen. Daher hat die Bundesregierung die bereits angekündigte zweite Reformstufe der BEG beschlossen, um so den im Sommer eingeschlagenen Weg weiter fortzusetzen.
Der Zugang zur BEG wird weiter erleichtert, Förderboni erhöhen die Anreize für Sanierungen und die Fördereffizienz des Programms wird erneut gesteigert, um möglichst viele Antragstellerinnen und Antragssteller unterstützen zu können.
Die Änderungen an den BEG-Förderrichtlinien werden noch 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum 01.01.2023 in Kraft. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen.
Weitere Informationen zur zweiten Reformstufe der BEG erhalten Sie in der vollständigen Pressemitteilung des BMWK sowie auf der Website der Kampagne Energiewechsel, auf der Themenseite Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Für unsere Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten haben wir die wichtigsten Änderungen der BEG-Reform in diesem Factsheet: BEG-Reform – das ist neu ab 2023 übersichtlich zusammengestellt.