Bundeskabinett hat wichtige Gesetzesvorhaben für den Gebäudesektor beschlossen: Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Auf Basis der bewährten Förderstrukturen der bestehenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich die Bundesregierung auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt. Damit wird die BEG weiterentwickelt, um die Förderung an die gesetzlichen Anforderungen anzupassen und dabei auch soziale Belange zu berücksichtigen.
Mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert.
Nähere Informationen zum neuen Förderkonzept finden Sie in der Pressemitteilung des BMWK.
Nähere Informationen zur Gesetzesänderung des GEG finden Sie in dieser Pressemitteilung des BMWK.
Wichtige Fragen und Antworten zur Novelle des GEG sind in einer Übersicht des BMWK zusammengefasst.