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Welchen Zweck verfolgt die Energieeffizienz-Expertenliste?
Welchen Zweck verfolgt die Energieeffizienz-Expertenliste?
Untersuchungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sowohl bei Energieberatungen als auch bei den Leistungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren zum Teil erhebliche Qualitätsmängel auftreten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe (KfW) haben deshalb beschlossen, Expertinnen und Experten für die geförderte Energieberatung und für geförderte hocheffiziente Sanierungen und Neubauten in einer bundeseinheitlichen Liste zu führen.
Um in die Expertenliste aufgenommen zu werden, müssen die Fachleute bestimmte Anforderungen an die berufliche Ausbildung erfüllen. Darüber hinaus muss eine abgeschlossene Weiterbildung zum Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren oder umfangreiche Praxiserfahrung nachgewiesen werden. Damit wird die Qualität bei Energieberatungen und bei der Planung und Umsetzung von energieeffizienten Neubau- und Sanierungsvorhaben sichergestellt.
Für Sie, die Verbraucherinnen und Verbraucher, hat dies den Vorteil, dass in der Expertenliste ausschließlich Expertinnen und Experten mit geprüfter Qualifikation gelistet sind. Eine Expertin oder Experten in Ihrer Region finden Sie schnell und bequem über die Expertensuche.
Warum brauche ich eine Energieeffizienz-Expertin oder -Experten?
Warum brauche ich eine Energieeffizienz-Expertin oder -Experten?
Sie möchten energieeffizient Bauen oder Sanieren? Das ist gut – für Sie und für die Umwelt. Der wirtschaftliche Umgang mit Energie ist nämlich längst zum Erfolgsfaktor geworden. Unternehmen, die in nachhaltige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz investieren, verschaffen sich langfristige Wettbewerbsvorteile. Sie verringern Heiz- und Produktionskosten und auch im Marketing wächst die Bedeutung von Energieeffizienz. Darüber hinaus werden entsprechende Baumaßnahmen als Vorreiter für Energieeffizienz und Klimaschutz von der Bundesregierung gefördert.
Damit Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer von einer Förderung profitieren, müssen die Maßnahmen besonderen Ansprüchen an die Energieeffizienz genügen. Mit zunehmendem energetischem Niveau steigen aber auch die Anforderungen an die Qualität der auszuführenden Arbeiten. Bei Effizienzgebäuden können deshalb schon kleine Fehler in der Planung oder Ausführung dazu führen, dass die berechnete Energieeinsparung nicht erreicht wird. Im schlimmsten Fall drohen sogar Bauschäden.
Die Umsetzung eines so komplexen und technischen Vorhabens stellt somit eine große Herausforderung für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer dar. Hochqualifizierte Expertinnen und Experten sind daher unerlässlich, wenn es um die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Effizienzgebäudes geht.
Die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten erfüllen die hohen Ansprüche, die Fachleute für hocheffiziente Neubauten und Sanierungen sowie betriebliche Energieberatungen mitbringen müssen. Sie sorgen für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung und begleiten während des Bauens die Ausführung der Energieeffizienzmaßnahmen und sichern so eine fachgerechte Umsetzung. Außerdem helfen sie den Bauenden, die Einsparpotenziale ihres Gebäudes zu identifizieren sowie Fördermittel des Bundes für ihr Bauvorhaben optimal einzusetzen.
Wer ist in der Energieeffizienz-Expertenliste zu finden?
Wer ist in der Energieeffizienz-Expertenliste zu finden?
In der Energieeffizienz-Expertenliste finden Sie spezialisierte Fachleute für Energieberatungen sowie für den Bau oder die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden.
Expertinnen und Experten für den Neubau bzw. die Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden sowie Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (z.B. Schulen oder Krankenhäuser) finden Sie in den folgenden Kategorien:
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Energieaudit DIN EN 16247 (BAFA)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Energieberatung DIN V 18599
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude
Diese Expertinnen und Experten beraten und planen fachgerecht, unabhängig und neutral, wenn neu gebaut oder ein vorhandenes Gebäude energieeffizient saniert werden soll. Sie erfüllen die hohen Ansprüche, die Fachleute für hocheffiziente Neubauten und Sanierungen sowie Energieberatungen mitbringen müssen.
Zu diesem Zweck werden alle Expertinnen und Experten einer umfangreichen Qualitätsprüfung unterzogen:
- Alle Nachweise über die Grund- und Zusatzqualifikationen der Expertinnen und Experten werden sorgfältig geprüft.
- Die Expertinnen und Experten müssen alle drei Jahre nachweisen, dass sie an Fortbildungen teilgenommen haben und Praxisberichte einreichen. Diese Nachweise werden alle einem automatischen Plausibilitätscheck unterzogen, zudem werden die erbrachten Leistungen stichprobenartig vertieft überprüft.
Wie werden die Qualifikationen der Expertinnen und Experten überprüft?
Wie werden die Qualifikationen der Expertinnen und Experten überprüft?
Qualitativ gute Arbeit setzt in Zeiten rasanter Entwicklungen im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz ein regelmäßig aktualisiertes Wissen zum Stand der Technik sowie eine aktive Tätigkeit in dem Arbeitsgebiet voraus. Für viele der tätigen Expertinnen und Experten stellt dies keine Neuerung dar, sondern bildet lediglich den Stand ihrer derzeitigen beruflichen Praxis ab.
Um die Qualifikationen der Expertinnen und Experten regelmäßig zu überprüfen, verfügt die Energieeffizienz-Expertenliste über ein mehrstufiges Qualitätssicherungssystem:
1. Stufe: Bei der Ersteintragung müssen die Expertinnen und Experten Nachweise über ihre Grund- und Zusatzqualifikationen erbringen. Die Nachweise werden geprüft, bevor sie in der Datenbank freigeschaltet werden.
2. Stufe: Alle drei Jahre müssen die Expertinnen und Experten nachweisen, dass sie an Fortbildungen teilgenommen haben. Zusätzlich müssen sie für jedes Förderprogramm, für das sie weiter gelistet sein wollen, einen Nachweis ihrer praktischen Tätigkeit erbringen. Je nach Förderprogramm handelt es sich dabei um eine durchgeführte Energieberatung oder die Planung bzw. Baubegleitung eines Effizienzgebäudes (Neubau oder Sanierung).
3. Stufe: Im dritten Schritt werden alle eingereichten Praxisnachweise einem automatischen Plausibilitätscheck unterzogen. Weiterhin werden stichprobenartig vertiefte Überprüfungen der erbrachten Leistungen durchgeführt. Dazu werden zunächst die für das Bauprojekt relevanten Unterlagen (Energieberatungsbericht, Effizienzhaus-Planung bzw. -Baubegleitung) auf Vollständigkeit, inhaltliche Korrektheit und Einhaltung der Förderrichtlinien geprüft. Zudem kontrollieren neutrale Fachprüferinnen und Fachprüfer anlassbezogen oder durch Stichproben die Leistungen der Expertinnen und Experten zusätzlich am Gebäude vor Ort.
Informationen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Welche Expertin und Experten benötige ich für eine geförderte Energieberatung?
Welche Expertin und Experten benötige ich für eine geförderte Energieberatung?
Der wirtschaftliche Umgang mit Energie ist längst zum Erfolgsfaktor geworden. Unternehmen, die in nachhaltige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz investieren, verschaffen sich langfristige Wettbewerbsvorteile. Auch im Marketing wächst die Bedeutung von Energieeffizienz.
Vielen Unternehmen ist dabei nicht bewusst, dass sie ihre Energieeffizienz oft schon mit geringen finanziellen Mitteln deutlich erhöhen und dadurch laufende Kosten sparen können. Zusätzlich wird der CO2-Ausstoß reduziert und damit auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Aber wie lassen sich Einsparpotenziale am besten aufdecken?
Antworten gibt die Energieberatung durch unabhängigen Expertinnen und Experten. Als Unternehmen profitieren Sie dabei doppelt: Erstens decken die Fachleute Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung auf, zweitens kann die Beratung im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ als "Energieaudit DIN EN 16247" oder "Energieberatung DIN V 18599" durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden.
So vergibt das BAFA Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für Energieberatungen. Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie für die Energieberatung bzw. Umsetzungsbegleitung aber in jedem Fall einen vom BAFA anerkannten Energieberatenden beauftragen. Eine anerkannte Energieberaterin oder einen anerkannten Energieberater für das unabhängige Energieaudit DIN EN 16247 oder die Energieberatung DIV V 18599 in Ihrer Nähe finden Sie über die Expertensuche.
Weitere Details zum Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ finden Sie auf der Internetseite des BAFA zur Energieberatung für Nichtwohngebäude.
Geplant ist die Errichtung oder Sanierung eines energieeffizienten, gewerblich genutzten Nichtwohngebäudes. Wie kann dieses Projekt gefördert werden?
Geplant ist die Errichtung oder Sanierung eines energieeffizienten, gewerblich genutzten Nichtwohngebäudes. Wie kann dieses Projekt gefördert werden?
Wenn Sie als Unternehmen den Bau oder die Sanierung eines energieeffizienten, gewerblich genutzten Nichtwohngebäudes planen, können Sie von den attraktiven Fördermöglichkeiten des Bundes profitieren. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt:
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden mit einem Zuschuss gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des BAFA.
Das KfW-Energieeffizienzprogramm fördert Sanierung und Neubau durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder durch einen Zuschuss (nur für kommunale Antragstellende). Die KfW-Förderstandards stellen besonders hohe Anforderungen an das energetische Niveau von Nichtwohngebäuden. Deshalb können schon kleine Fehler in der Planung oder Ausführung dazu führen, dass der berechnete Energieverbrauch überschritten wird. Im schlimmsten Fall drohen sogar Bauschäden. Die Zusammenarbeit mit einer qualifizierten Fachexpertin oder einem Fachexperten ist daher unerlässlich, wenn es um die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Effizienzgebäudes geht.
Um eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen zu können, müssen daher für die Antragsstellung Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten eingebunden werden. Diese planen mit Ihnen zusammen Ihr Bauvorhaben und beraten Sie über den optimalen Einsatz von Fördermitteln der KfW. Auch während des Bauens begleiten sie die Ausführung und sichern so die fachgerechte Umsetzung.
Eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten für die Kategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ (KfW) in Ihrer Nähe finden Sie über die Expertensuche.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der KfW oder über den direkten Kontakt.
Informationen für Kommunen, kommunale Unternehmen oder soziale Einrichtungen
Geplant ist die Errichtung oder Sanierung eines energieeffizienten, kommunalen bzw. sozialen Nichtwohngebäudes. Wie kann dieses Projekt gefördert werden?
Geplant ist die Errichtung oder Sanierung eines energieeffizienten, kommunalen bzw. sozialen Nichtwohngebäudes. Wie kann dieses Projekt gefördert werden?
Wenn Sie als Kommune, kommunales oder soziales Unternehmen den Bau oder die Sanierung eines energieeffizienten Nichtwohngebäudes planen, können Sie von den attraktiven Fördermöglichkeiten des Bundes profitieren. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung neu aufgesetzt.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden mit einem Zuschuss gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des BAFA oder über den direkten Kontakt.
Bei der KfW sind Nichtwohngebäude als Kreditvariante mit Tilgungszuschuss oder als Zuschussvariante (nur für Kommunen) förderfähig. Entsprechende Programme (Programm-Nr. 264) können von kommunalen Gebietskörperschaften, deren rechtliche und unselbstständige Eigenbetriebe und von Gemeindeverbänden beansprucht werden.
Die KfW-Förderstandards stellen besonders hohe Anforderungen an das energetische Niveau von Nichtwohngebäuden. Deshalb können schon kleine Fehler in der Planung oder Ausführung dazu führen, dass der berechnete Energieverbrauch überschritten wird. Im schlimmsten Fall drohen sogar Bauschäden. Die Zusammenarbeit mit einer qualifizierten Fachexpertin oder einem Fachexperten ist daher unerlässlich, wenn es um die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Effizienzgebäudes geht.
Um eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen zu können, müssen daher für die Antragsstellung Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten eingebunden werden, die die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Einsparungen von Energie und CO2 bestätigen. Sie planen mit Ihnen das Bauvorhaben und beraten Sie über den optimalen Einsatz von Fördermitteln der KfW. Auch während des Bauens begleiten sie die Ausführung und sichern so die fachgerechte Umsetzung.
Eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten für die Kategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ (KfW) in Ihrer Nähe finden Sie über die Expertensuche.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der KfW oder über den direkten Kontakt.