100 Tage nach dem Start der neuen Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zieht die KfW eine positive erste Zwischenbilanz.
Bis Ende Mai hat die KfW rund 34.000 Zuschussanträge mit einem Gesamtvolumen von 507 Mio. Euro zugesagt. Wie die für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin Katharina Herrmann schlussfolgert, ist die Förderung "ein wichtiger Baustein der Energiewende im Gebäudesektor – und sie kommt an". Das reibungslose Online-Antragsverfahren findet große Zustimmung bei den Kundinnen und Kunden: So kommen Fördermittelzusagen binnen Minuten an und es herrscht sofortige Sicherheit über die Höhe der finanziellen Unterstützung.
Die KfW setzt die Heizungsförderung aus Mitteln des Bundes gemäß einem mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgestimmten Förderfahrplan gestaffelt um:
- Seit dem 27.02.2024 können selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern die Förderung beantragen.
- Am 28.05.2024 folgte die zweite Antragstellergruppe der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
- Ende August wird die dritte und letzte Antragstellergruppe folgen. Diese umfasst Unternehmen und Kommunen sowie Inhabende vermieteter Einfamilienhäuser und Wohneigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Sondereigentum.
Neben einer Grundförderung von 30% der förderfähigen Gesamtkosten sind mehrere Boni möglich. Maximal kann der Investitionszuschuss 70% erreichen.
Nach einer Zusage haben die Kundinnen und Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Die Einreichung von Nachweisen der Durchführung ist etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich. Die Ende Februar gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer kann planmäßig im September digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kundinnen und Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können.
Schon jetzt können alle Antragstellergruppen förderfähige Vorhaben des Heizungstausches beginnen. Startet das Vorhaben bis zum 31.08.2024, lässt sich die Antragsstellung bis zum 30.11.2024 nachholen. Ab dem 01.09.2024 ist der Antrag in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW. Allgemeines zur Heizungsförderung können sie unter www.kfw.de/nachhaltige-heizung nachlesen.