Ab dem 22.02.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden.
Der Bund hat sich auf eine Lösung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW geeinigt. Alle Anträge für BEG, die bis zum 23.01.2022 eingegangen sind, sollen bearbeitet werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die KfW haben einen sofortigen Stopp der Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen.
Das neue Reporting zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt einen Gesamtüberblick über die Zusagen für Fördermaßnahmen durch KfW und BAFA.
Am 01.07.2021 startet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW. Die neue Struktur der Förderprogramme und die Antragsberechtigung von Expertinnen/Experten sehe Sie hier.
Am 01.07.2021 wird die KfW Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einführen, die die bisherigen Förderprodukte der KfW ablösen werden.