Ab dem 01.01.2021 ist für eine Förderung von BEG-Einzelmaßnahmen durch das BAFA sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude ein Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste notwendig.
Die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" bündelt ab 2021 die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.