Anlagen & Prozesse
Unternehmen: Energie- und Ressourceneffizienz in Anlagen und Prozessen erhöhen
In Industrieanlagen oder in Produktionsprozessen gibt es vielfältige Möglichkeiten, Energie und Ressourcen effizient und klimaschonend zu nutzen. Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten können helfen, geeignete Maßnahmen für das eigene Unternehmen zu identifizieren und passende Fördermittel zu beantragen.
Mehr als 28 Prozent und damit 992 TWh des Endenergiebedarfs in Deutschland wurden laut Umweltbundesamt im Jahr 2022 für Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen benötigt. Dabei kann durch sinnvolle und wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen der Bedarf an Energie und anderen Ressourcen bei gleicher Wertschöpfung verringert werden. Das spart Treibhausgase und nicht zuletzt Kosten. So steigern Unternehmen Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit.
Viele Ansatzpunkte für mehr Effizienz
Effiziente Motoren einsetzen, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien nutzen, Anlagen und Prozesse systemisch optimieren oder elektrifizieren – die Liste möglicher Maßnahmen, um Energie und (fossile) Ressourcen einzusparen, ist lang. Deshalb stellt es für Unternehmen häufig eine Herausforderung dar, eine geeignete Beratung zu finden, denn ihre Anforderungen sind individuell.
Um passgenau beraten zu können, braucht es fachliches Know-how bezüglich Technologien, Produktionsprozessen und staatlicher Förderung. Darüber verfügen die Expertinnen und Experten der Energieeffizienz-Expertenliste. Sie bieten fachliche Beratung sowie Umsetzungsbegleitung aus einer Hand und unterstützen den Zugang zu Förderung und Finanzierung.
Von gesicherter Qualität profitieren
Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten sind Fachleute mit geprüfter Qualifikation. Sowohl bei der Ersteintragung als auch in regelmäßigen Abständen von drei Jahren müssen sie ihr Wissen mittels Fortbildungen und umgesetzter Praxisprojekte nachweisen. Für die energie- und ressourcentechnische Optimierung von Anlagen und Prozessen gibt es eine eigene Kategorie mit spezifischen Anforderungen.
Die Expertinnen und Experten kennen die relevanten Förderprogramme, Neuerungen, Richtlinien und Gesetze und unterstützen bei der Antragsstellung von Fördermitteln. Für einzelne Module der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist es zudem notwendig, einen in der Expertenliste eingetragenen Fachakteur bzw. eine Fachakteurin einzubinden.
Die passenden Expertinnen bzw. Experten für Anlagen und Prozesse sind über die Expertensuche auf der Startseite zu finden.
Mit einer professionellen Energieberatung starten
Eine professionelle Energieberatung sollte immer am Beginn aller Projekte stehen. Für Unternehmen, Kommunen und weitere Institutionen gibt es die Möglichkeit, eine geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) zu erhalten. Eine Beratung identifiziert bei Gebäuden, technischen Anlagen und Prozesse den Energieverbrauch sowie die Wirkung von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbarer Energien. Die EBN umfasst drei Module:
- Energieberatung nach DIN EN 16247 (Themen: Prozesse, Gebäude und Transport),
- Energieberatung nach DIN 18599 (verschiedene Gebäudethemen – siehe auch Nichtwohngebäude),
- Contracting-Orientierungsberatung.
Der Staat übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Ausführlichere Informationen finden Sie auf www.bafa.de sowie der Website des BMWK www.energiewechsel.de.
Energieberatung DIN EN 16247 (Energieaudit)
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren, um Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil von Gebäuden, Betriebsabläufen oder industrieller bzw. gewerblicher Anlagen zu erhalten. Auf deren Basis werden wirtschaftliche Energieeinsparungen ermittelt. Die geförderte Beratung entspricht den Anforderungen an das Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Wenn Unternehmen allerdings gemäß EDL-G zu einem Energieaudit nach DIN EN 16247 verpflichtet sind, ist die Beratung nicht förderfähig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.bafa.de sowie der Website des BMWK www.energiewechsel.de.
Contracting-Orientierungsberatung
Zur förderfähigen EBN gehört auch die Contracting-Orientierungsberatung. Sie zielt auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie ab. Das bezeichnet die gewerkeübergreifende Optimierung vorrangig der Gebäudetechnik, aber auch weiterer Effizienzmaßnahmen des Gebäudebetriebs, der Gebäudehülle und/oder von Produktionsprozessen durch einen Energiedienstleister (Contractor). In den meisten Fällen tätigt der Contractor die erforderlichen Investitionen aus den Energiekosteneinsparungen und garantiert diese vertraglich über die gesamte Laufzeit. Contracting-Nehmer können so mit geringem Aufwand von langfristig geringeren Energiekosten profitieren, ohne selbst investieren zu müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden Unternehmen bei Maßnahmen sowie bei der Erstellung von Transformationskonzepten unterstützt, um mit ihren Investitionen Energie- und Ressourcenverbräuche zu senken und Erneuerbare Energien einzusetzen. Die Förderung bietet Investitionszuschüsse oder vergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen. Die EEW setzt sich aktuell aus sechs Modulen zusammen und wird durch den Förderwettbewerb ergänzt. Die einzelnen Module bieten Fördermittel für diese Themen:
- Modul 1: Querschnittstechnologien in Unternehmen wie Motoren, Pumpen, Kompressoren, Ventilatoren und die Dämmung von Anlagen
- Modul 2: Umstellung der Prozesswärmeerzeugung auf Erneuerbare Energien
- Modul 3: Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik sowie Energiemanagement-Software
- Modul 4: Technologieoffene, energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Modul 5: Erstellung von Transformationsplänen hin zur Klimaneutralität
- Modul 6: Elektrifizierung von Anlagen kleiner Unternehmen
- Förderwettbewerb: Technologieoffene Förderung zur Senkung der THG-Emissionen – im Vergleich zu Modul 4 können Unternehmen höhere Förderquoten erhalten, müssen sich aber dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen.
Durchführer der EEW sind das BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Module 1, 2, 3, 4 und 6 als Zuschussförderung), die KfW (Module 1, 2, 3, 4 und 6 als vergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss) sowie VDI/VDE-IT (Modul 5 und Förderwettbewerb als Zuschussförderung). Für die technologieoffenen Fördermodule muss ggf. ein Einsparkonzept erstellt werden.
Ausführlichere Informationen erhalten Sie auf der Website des BMWK www.energiewechsel.de sowie bei den jeweiligen Durchführern: www.bafa.de, www.kfw.de und www.wettbewerb-energieeffizienz.de
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