Die Bundesregierung bringt einen Gesetzesentwurf auf den Weg, der die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze in allen deutschen Kommunen einheitlich regelt.
Am 16.08.2023 hat das Bundeskabinett dem vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingebrachten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine einheitliche Wärmeplanung zu haben, damit Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können.
Ausgangspunkt der Wärmeplanung ist eine Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten, auf deren Basis ein Zielszenario, die Darstellung von voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten und eine Umsetzungsstrategie hin zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie klimaneutralen Wärmeversorgung erstellt wird. Die Wärmeplanung ist technologieoffen, d.h. sie ermöglicht eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutraler Gase, sowie eine dezentrale Wärmeversorgung, die beispielsweise mittels Wärmepumpe erfolgen kann.
Weitergehend ist ein Ziel des Gesetzesentwurfs, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30% und bis 2040 mit einem Anteil von 80% mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Schließlich enthält das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Das Gesetz soll zum 01.01.2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.
Weitere Informationen erhalten Sie in dieser Meldung des BMWK.
Hier finden Sie den Gesetzesentwurf zum Download.