Der deutsche Bundestag hat am 08.09.2023 eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Das neue Gesetz für klimafreundliches Heizen gilt ab 01.01.2024.
Am 08.09.2023 wurde im Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Das Gesetz zum erneuerbaren Heizen gilt ab 01.01.2024 und ist ein wichtiger Bestandteil, um den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzubringen. Mit dem neuen GEG wird das Heizen mit erneuerbaren Energien zum Standard. Für den Umstieg stehen sozial ausgerichtete staatliche Förderungen bereit. Der Umstieg soll schrittweise erfolgen und betrifft vor allem erst einmal den Neubau. Ab Anfang 2024 soll jede neu eingebaute Heizung 65 % erneuerbare Energien nutzen. Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gibt es eine längere Übergangsfrist, um die kommunale Wärmeplanung mit berücksichtigen zu können. Spätestens zum Juni 2028 wird die Nutzung erneuerbarer Energien bei allen neuen Heizungen zur Pflicht.
Mehr Informationen:
- Hier können Sie die vollständige Pressemitteilung des BMWK nachlesen.
- Das Gebäudeenergiegesetz auf einen Blick: Novelle des GEG.
- Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz: FAQ zum GEG.
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des BMWK: www.energiewechsel.de/GEG.