Im Zuge der zweite Reformstufe der BEG wurden zum Jahreswechsel auch die BEG-FAQ komplett überarbeitet und an die Neufassung der Richtlinien angepasst.
Die Bundesregierung hat die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Sie setzt neue Anreize für Sanierungen und führt den Bonus für serielles Sanieren ein.
Ab sofort ist die Umsetzung von Projekten im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) schneller möglich.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat mit dem aktuellen BEG-Reporting die Zahlen über die Förderzusagen für das 3. Quartal 2022 veröffentlicht.
Seit dem 21.09.2022 gelten veränderte Regelungen für die BEG EM in Bezug auf die max. Höhe der förderfähigen Kosten, die Heizungsoptimierung sowie die Nachweise in Form von Rechnungen.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Anträge für die BEG Einzelmaßnahmen in 2022 fast verdoppelt. Antragsteller müssen mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen.