©© Shutterstock/fizkesJunge Eltern spielen mit ihrer kleinen Tochter in ihrer sanierten Wohnung

Erweiterung des Förderprogrammes "Jung kauft Alt"

Seit dem 01.01.2025 fördert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) auch den Erwerb von sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Gebäuden.

Seit September gibt es das Förderprogramm "Jung kauft Alt", das Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Zum 01.01.2025 wurde die Förderrichtlinie angepasst. Nun ist auch der Erwerb von sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Gebäuden möglich. In Deutschland sind rund zehn Prozent des Gebäudebestandes denkmalgeschützt.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Unser Förderprogramm zum Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien ist gut gestartet. Zum 1. Januar erhöhen wir den Kreis förderfähiger Gebäude noch einmal deutlich. Bisher konnte der Erwerb denkmalgeschützte Häuser nicht durch unser Programm Jung kauft Alt gefördert werden, da viele dieser Gebäude energetisch nicht so saniert werden können, wie es die Vorgaben für nicht denkmalgeschützte Wohngebäude vorsehen. Das ändern wir jetzt. Durch die Ausweitung von Jung kauft Alt können sich nun mehr Menschen den Traum vom Einfamilienhaus erfüllen. Damit helfen wir vielen Familien, die ein denkmalgeschütztes Haus erhalten möchten und das mit Hilfe unseres Jung kauft Alt-Programmes bislang aber nicht tun konnten. Das ermöglicht es Familien zum Beispiel in die alte Heimat zu ziehen, dort ein Haus zu kaufen, zu sanieren und hierfür auch andere Sanierungsförderungen in Anspruch zu nehmen. Insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Regionen kann dies dafür sorgen, dass historische Bausubstanz in den Dorfkernen nicht leer steht."

Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie auf der Website des BMWSB.