©© GettyImages_Nora Carol Sechs Holzwürfel stellen das Wort Update dar

Antragstellung für EBW und EBN beim BAFA wieder möglich

Die technische Störung beim Antragsportal des BAFA wurde beseitigt, eine Antragstellung ist wieder möglich.

Aktuell ist es wieder möglich auf der Website des BAFA Anträge zu stellen für die Energieberatungsprogramme für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN).

Wenn Sie von der Störung betroffen waren und gestern keinen Antrag stellen konnten, dann können Sie die Antragstellung beim BAFA bis spätestens 12.08.2024 nachholen. 

Bitte fügen Sie dazu Ihrem jetzt regulär gestellten Antrag per Anlage eine formlose Erklärung an, dass ein fristgerechter Versuch zu alten Konditionen (bis 06.08.2024, 23:59 Uhr) aufgrund der technischen Probleme gescheitert ist. Folgende Angaben sind dabei zwingend erforderlich:

  • Angaben zum Objekt (vollständige Adresse; bei EBW zusätzlich: Anzahl der Wohneinheiten; bei EBN je nach Modul: m2-Zahl der Nettogrundfläche oder Höhe der Energiekosten des Vorjahres)
  • Name des/der Beratenen
  • Name und Nummer der Energieeffizienz-Expertin bzw. des -Experten 
  • Datum des Vorgesprächs zwischen Energieeffizienz-Expertin bzw. -Experten und Beratenem

Bitte beachten Sie, dass diese notwendige Erklärung eine subventionserhebliche Antragstellerunterlage ist.

Gestartete Anträge, die aufgrund der gestern aufgetretenen technischen Probleme nicht abgeschlossen werden konnten, wurden durch das BAFA erfasst und gescheiterte Antragsversuche somit verifiziert. So können die alten Konditionen für alle von den technischen Problemen betroffenen Anträge gewährt werden, die ansonsten fristgerecht eingegangen wären.