Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Heizungsmaßnahmen nur nach Durchführung eines hydraulischen Abgleichs gefördert.
Wird der Einbau einer neuen Heizung durch die BEG gefördert, so muss zwingend auch ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Dies ist eine verbindliche Voraussetzung für die Förderung und soll gewährleisten, dass die geförderte Heizung maximale Effizienzgewinne generiert. Dies ist im Sinne des Klimaschutzes, schont aber auch den Geldbeutel der Bürger, die bei einer optimal eingestellten Heizung geringere Betriebskosten zu tragen haben. Erfolgt ein hydraulischer Abgleich nicht, droht die Nichtgewährung oder Rücknahme der gesamten Fördermittel.
Werden einige Heizkörper nicht richtig warm, kann das fehlende Zusammenspiel der Pumpleistung, der richtigen Menge des Heizwassers und der Thermostatventile die Ursache sein. Sind diese Komponenten nicht aufeinander abgestimmt, dann erhalten manche Heizkörper zu viel Wasser, andere zu wenig. Wird als Lösung die Vorlauftemperatur erhöht, wird zwar der letzte Heizkörper im obersten Geschoss wärmer, aber diese undifferenzierte Maßnahme führt zu höheren Energieverlusten und mangelnder Temperaturkontrolle in den Räumen
Beim Einbau einer Wärmepumpe ist die exakte Berechnung der Raumheizlasten besonders wichtig, da sie die benötigte Leistungsgröße der Wärmepumpe darstellt. Die ermittelten Raumheizlasten müssen mit den tatsächlich vorhandenen Heizkörpern/Flächen abgestimmt werden. Erfolgt diese Berechnung sorgfältig, so lassen sich die notwendigen Vorlauftemperaturen reduzieren und die Wärmepumpe optimal auslegen, so dass sich die Effizienz erhöht. So können auch Gebäude mit nicht optimaler Wärmedämmung mit Wärmepumpen effizient beheizt werden.