Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die am 01.12.2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 erforderlich. Damit können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden.
Dies betrifft im Einzelnen die Förderprogramme folgender Titel:
- Nationale Klimaschutzinitiative
- Beratung Energieeffizienz
- Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
- Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und Energieinfrastruktur
- Aufbauprogramm Wärmepumpe
- Serielle Sanierung
- Transformation Wärmenetze
- Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen
- Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion
- Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie
- DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff
- Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation Wasserstoff
- Dekarbonisierung der Industrie
- Mikroelektronik für die Digitalisierung
- Klimaneutrales Schiff
- Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher
Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.