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Technische Probleme bei der Antragstellung für EBW und EBN beim BAFA

Seit heute Vormittag, den 06.08.2024, kommt es leider zu technischen Problemen bei der Antragsstellung für die Energieberatungsförderung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) auf der BAFA-Website. Wir bitten, dies zu entschuldigen.

Wenn Sie betroffen sind, bitten wir Sie, die Antragstellung beim BAFA bis spätestens 12.08.2024 nachzuholen, sobald die aktuellen technischen Probleme behoben wurden. Hierüber werden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de und auf der Website des BAFA informiert.

Bitte fügen Sie Ihrem dann regulär gestellten Antrag per Anlage eine formlose Erklärung an, dass ein fristgerechter Versuch zu alten Konditionen (bis 06.08.2024, 23:59 Uhr) aufgrund der technischen Probleme gescheitert ist. Folgende Angaben sind dabei zwingend erforderlich:

  • Angaben zum Objekt (vollständige Adresse; bei EBW zusätzlich: Anzahl der Wohneinheiten; bei EBN je nach Modul: m2-Zahl der Nettogrundfläche oder Höhe der Energiekosten des Vorjahres)
  • Name des/der Beratenen
  • Name und Nummer der Energieeffizienz-Expertin bzw. des -Experten 
  • Datum des Vorgesprächs zwischen Energieeffizienz-Expertin bzw. -Experten  und Beratenem

Bitte beachten Sie, dass diese notwendige Erklärung eine subventionserhebliche Antragstellerunterlage ist.

Gestartete Anträge, die aufgrund der heute aufgetretenen technischen Probleme nicht abgeschlossen werden können, werden durch das BAFA erfasst und gescheiterte Antragsversuche somit verifiziert. So können die alten Konditionen für alle von den technischen Problemen betroffenen Anträge gewährt werden, die ansonsten fristgerecht eingegangen wären.