Aufgrund der seit 01.07.2023 geltenden EBW-Richtlinie benötigen Energieberatende mit einer Zulassung vom BAFA bis zum 30.06.2023 nur drei Schritte, um sich in die Expertenliste einzutragen.
EBW: Ab dem 01.07.2023 erfolgt die Antragstellung direkt durch die Beratungsempfangenden und das Zulassungsverfahren für Energieberatende geht auf die dena über.
Beim Bundesbauministerium ist ein neues Förderprogramm an den Start gegangen, das gezielt Familien mit geringeren und mittleren Einkommen beim Eigentumserwerb unterstützt.
Das Bundesbauministerium stellt für die Förderung von Neubauten weitere 888 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördersumme beläuft sich damit auf insgesamt 1,1 Milliarden Euro.
Auch in diesem Jahr werden wieder innovative Lösungen von Energieberatungen und Herstellern gesucht, welche die Energieeffizienz steigern und Treibhausgase senken.